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 - Prof. Will, Dr. Rösler, Werner Dierolf, Axel Härtig, Holger Vogel
Die Leistungserbringer in den Gesundheitshandwerken sollen vor zu großer Marktmacht der Krankenkassen geschützt werden. Dies erklärte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler am 19. Mai in einem Gespräch mit Vertretern des Zentralverbandes Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) in Berlin. Die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Krankenkassenverträgen beizutreten, soll es allen Leistungserbringern ermöglichen, am Versorgungsgeschehen teilzunehmen. Doch leider würden manche Kassen dies missbrauchen, erklärte ZVOS-Präsident Werner Dierolf im Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler, das im Gesundheitsministerium in der Friedrichstraße in Berlin stattfand. Statt Verträge zu verhandeln, so Dierolf, würden Verträge angeboten werden, mit denen kein Leistungserbringer wirtschaften könne. Der Minister und Prof. Hans-Georg Will, der Referatsleiter Hilfsmittel im Gesundheitsministerium, hatten sich eine knappe Stunde Zeit genommen, um gemeinsam mit den Vertretern der Orthopädieschuhtechnik – neben Dierolf nahmen auch Vorstandsmitglied Axel Härtig und Holger Vogel an dem Gespräch teil – die aktuellen Probleme zu erörtern. Bezüglich der Marktmacht der Krankenkassen erklärte Minister Rösler, dass sein Ministerium die Entwicklung im Krankenkassenbereich sehr genau beobachte. Rösler kündigte an, dass das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht künftig stärker auf die Krankenkassen angewendet werden soll. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die zahlreichen Fusionen im Krankenkassenmarkt wichtig. Die Leistungserbringer sollen dadurch vor zu großer Marktmacht der Krankenkassen geschützt werden. Auch in Bezug auf die von den Leistungserbringern heftig kritisierten Durchleitungsgebühren bei elektronischen Kostenvoranschlägen sagte das Ministerium Unterstützung zu. Bezüglich der Forderung der Barmer Ersatzkasse habe ja bereits das Bundesversicherungsamt interveniert, erklärt Prof. Will. Inzwischen habe sich die Barmer bereit erklärt, bis zur Klärung des Sachverhalts auch weiterhin die Papierabrechnung zu akzeptieren. Präqualifizierung: Keine Überforderung von Kleinbetrieben Bezüglich der Regelungen zur Präqualifizierung betonte Holger Vogel, dass man die Kleinbetriebe des Orthopädieschuhmacherhandwerks nicht überfordern dürfe, was die räumlichen Voraussetzungen angehe. Barrierefreier Zugang und behindertengerechte Toiletten, wie sie im Entwurf gefordert seien, wären für viele Betriebe nur mit größtem Aufwand umzusetzen. Zudem würde die Orthopädieschuhtechnik in aller Regel gehfähige Patienten versorgen. Hierzu erklärte Prof. Will, dass inzwischen großzügige Übergangsregelungen beziehungsweise ein Bestandsschutz geplant seien. Auch Minister Rösler unterstützte diese Lösung. Man müsse an die Praktikabilität denken und auch an die Kosten. Bezüglich des Bestandschutzes sagte er seine Unterstützung zu, dass dieser auch gelten müsse, wenn es im Betrieb einen Betriebsleiterwechsel gebe. Vom Sachleistungsprinzip zum Festzuschuss Von Seiten der Leistungserbringer wird seit einiger Zeit der Festzuschuss als Alternative zum Sachleistungsprinzip ins Spiel gebracht. Hiermit stieß man bei Philipp Rösler durchaus auf offene Ohren. Im Gespräch erklärte der Minister, dass er das Sachleistungsprinzip eher für wettbewerbsfeindlich hält. Das Verfahren sei nicht transparent und der Patient hätte keine Information über die Kosten und Leistungen. Deshalb wolle man die Möglichkeiten der Kostenerstattung und der Zuzahlungen erweitern. Allerdings soll das schrittweise erfolgen. Man wolle niemanden überfordern und erst einmal sehen, für welche Diagnosen dies geeignet wäre. Rösler regte an, dass auch die Leistungserbringer Vorschläge machen sollten, wo eine Kostenerstattung oder ein Festzuschuss möglich sind. Werner Dierolf erklärte, dass ein Festzuschuss sicher in einigen Bereichen, wie zum Beispiel bei den Einlagen möglich sei. Zum Schluss betonte Minister Rösler Bedeutung des Handwerks in der Wirtschaft, insbesondere dessen Ausbildungsleistung, und dass er die Leistungen der Gesundheitshandwerke innerhalb des Gesundheitswesens sehr schätze. Er bat deshalb darum, die Positionen des Handwerks nochmals zusammengefasst zu erhalten, damit man diese im weiteren Verlauf der Reformbemühungen berücksichtigen könne.
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Neue Imagekampagne für das Handwerk
Am kommenden Samstag, 16. Januar 2010 um 20:14 Uhr ist es soweit. Dann startet die Imagekampagne des Handwerks – zunächst mit einem TV-Spot auf allen privaten Kanälen und später auch vor der Tagesschau, zur ARD-Sportschau und zur ZDF heute-Sendung.
Mit bewegenden Bildern in der Qualität eines großen Kinofilms wird die Geschichte erzählt, dass eine Zivilisation ohne Handwerk nicht möglich ist. Der TV-Spot zur Kampagne zeigt ebenso drastisch wie humorvoll, wie die Welt ohne das Handwerk aussähe.
Ein Bericht über die Entstehung des Filmes und ein Interview mit dem Regisseur Peter Thwaites kann im Kampagnenforum des ZDH unter www.zdh.de nachgelesen werden. Nach einer einfachen Registrierung unter www.kampagne.zdh.de/registrierung erhalten Sie automatisch Zugriff auf das Forum, das zahlreiche Informationen zum Kampagnenkonzept liefert.
Nach diesem Auftakt wird die auf fünf Jahre angelegte Kampagne viele weitere Medien nutzen: Anzeigen, Kino, Plakate, Internet, Informationsmaterial für Schüler, Aufkleber. Mit dieser bislang umfangreichsten Aktion des Handwerks zur Imageverbesserung hat sich die Kampagne zum Ziel gesetzt, das nicht mehr zeitgemäße Bild vom Handwerk an die Realität des modernen Wirtschaftszweigs anzupassen.
Die Betriebe erhalten von den Handwerkskammern ein kostenfreies Starterpaket zur Kampagne: Ein Plakat sowie zwei Aufkleber für Auto und/oder Schaufenster. Ebenfalls enthalten ist ein Bestellschein für weitere Werbemittel wie Kassenteller, T-Shirts, Schlüsselanhänger, Kaffeebecher, Thekenschilder, Taschen, Fahrzeugaufkleber in verschiedenen Formaten und vieles mehr. Der Werbemittelshop wird ständig erweitert.
Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik begrüßt die Aktion und bittet um eine rege Beteiligung der Betriebe. Nur durch die Beteilung möglichst vieler Betriebe kann gemeinsam Stärke gezeigt und so zur Nachhaltigkeit der Kampagne beigetragen werden.
Die Kampagne im Internet finden Sie unter www.handwerk.de. Ab sofort können hier auch Werbemittel im Online-Shop bestellt werden.
Quelle: www.zdh.de am 14. 01. 2010
Offener Brief an die Betriebe des Gesundheitshandwerks Orthopädieschuhtechnik Sehr verehrte, liebe Kollegen, wie Sie sicherlich gehört haben, hat der Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen zum Ende dieses Jahres seine Mitgliedschaft im Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) gekündigt. Ein wesentlicher Grund, so der Landesinnungsverband, lautet: Im ZVOS-Vorstand wurden zahlreiche einsame Entscheidungen getroffen, die den Innungen und den Betrieben das Leben schwer gemacht haben, insbesondere bei Vertragsgesprächen mit Krankenkassen. Diesen Vorwurf können und wollen wir vom Vorstand so nicht hinnehmen. Es kann wohl nicht bestritten werden, dass sich das Ehrenamt, allen voran unser Präsident Werner Dierolf, in den vergangenen Jahren durch eine intensive Lobbyarbeit stetig bemüht hat, unser Gesundheitshandwerk in der stürmischen See der Politik auf Kurs zu halten. Gerade in jüngster Zeit haben wir gemeinsam mit vielen Kollegen aus den Innungen, Landesinnungen und Landesinnungsverbänden dafür gekämpft, dass zum Beispiel die DAK durch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen zurecht dazu gezwungen wurde, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukommen. Sie wissen genauso gut wie wir: Nur ein gemeinsames Auftreten und Vorangehen macht uns Orthopädieschuhtechniker stark! Sie können sich vorstellen, welch katastrophale Folgen es hat, würde der Zentralverband zerschlagen. Durch seinen Austritt nimmt der Landesinnungsverband Nordrhein-Westfalen jedoch bewusst dieses in Kauf. Unsere Stellung als Verhandlungspartner im Geflecht der Gesundheitspolitik steht auf dem Spiel. Und dieses geht zu Lasten jedes Betriebes – bundesweit! Es ist ein Irrglaube davon auszugehen, als Einzelverband neben einem ungleich größeren Verband im Konzert der Verhandlungspartner gleichberechtigt Anerkennung zu finden. Ein Beispiel: Jüngst rückte auch die PG 31 – umsatzmäßig einer der stärksten Produktgruppen und deshalb ein bedeutender Kostenfaktor – ins Visier der Kassenvorstände. Überregionale Kassen nutzten die weitreichenden Gesetzesänderungen, um sich zu profilieren – und zwar auf Kosten der Leistungsanbieter, nämlich unserer Berufsgruppe der Orthopädieschuhtechniker. Als die Krankenkassen – DAK, BEK und TK – erstmalig bundesweit auf den ZVOS zukamen und Leistungen forderten, galt es, schnellstens zu handeln. Und das hat der Vorstand des ZVOS auch getan. Hier hat sich gezeigt, dass Ehren- und Hauptamt aus allen Bundesländern gemeinsam Seit an Seit mit der BEK und TK einen Vertrag aushandelten. Uns nun mangelnde Kompetenz und Transparenz vorzuwerfen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist unserer Meinung nach absolut unfair. Wie bitteschön, soll unser Handwerk im Zeichen eines sich künftig extrem verschärfenden Kassenwettbewerbs und größerer Kasseneinheiten je Ernst genommen werden, wenn es sich dividiert? Verehrte, liebe Kollegen! Bei allem Verständnis für manchen Unmut in Ihren, in unseren Reihen: Lassen Sie es nicht zu, dass unser Verband und letztendlich damit auch unser Handwerk in der Bedeutungslosigkeit verschwinden. Lasst uns gemeinsam für das Orthopädieschuhmacherhandwerk kämpfen und Vertrauen schaffen! Gott schütze das ehrbare Handwerk! Reiner Schumacher, Vizepräsident des Zentralverbandes Orthopädieschuhtechnik Hannover, im Februar 2009
Präsident Dierolf: „Schaffen für unsere Mitglieder und Kunden klare Verhältnisse – und zwar bundesweit“
Hannover. Der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) hat einen eigenen Versorgungsvertrag mit der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) geschlossen. Ab dem 1. Februar können die Innungsbetriebe nach Beitritt zum Vertrag zu den ausgehandelten Rahmenbedingungen und Preisen die Versicherten der Krankenkasse mit orthopädischen Schuhen und weiteren Leistungen des Gesundheitshandwerks versorgen. Der Vertrag beendet damit die seit über einem Jahr schwelende juristische Auseinandersetzung zwischen dem ZVOS und der DAK um einen eigenen Abschluss für das Orthopädieschuhmacherhandwerk, nachdem das Bundesversicherungsamt im Herbst des vergangenen Jahres darauf hinwies, dass die DAK sich einem Vertrag mit dem Zentralverband nicht entziehen könne. „Die zermürbende Unsicherheit in den Betrieben gehört endlich der Vergangenheit an. Wir haben es geschafft, für unsere Mitglieder so schnell wie möglich klare Verhältnisse zu schaffen. Jetzt besteht für jeden Orthopädieschuhmachermeister wieder Rechtssicherheit, und zwar bundesweit“, kommentierte Werner Dierolf, ZVOS-Präsident, den Abschluss der Vertragsverhandlungen.
Die nun ausgehandelten Positionen orientieren sich laut ZVOS weitgehend an dem Vertrag, den die DAK mit der Einkaufsgenossenschaft in der Orthopädietechnik, EGROH, bereits im Vorjahr geschlossen hat. Über die Inhalte und die Abwicklung des Vertrages, die speziell an die Verhältnisse der in den Innungen organisierten Betriebe angepasst wurden, wird der Zentralverband in Schulungen informieren.
Laut Präsident Dierolf können nur die Innungsbetriebe dem Vertrag beitreten, die zuvor diese Schulung besucht haben. „Wir sollten die Betriebe schnellstens mit den neuen Bedingungen vertraut machen, damit wir letztendlich auch unseren Kunden Klarheit verschaffen“, sagte Dierolf.
Zentralverband Orthopädieschuhtechnik
Christiane Mahnke
Referentin Kommunikation
Tel: 05 11-54 39 80-83
Email: mahnke@zvos.de
Vertrag der DAK mit dem Zentralverband Orthopädieschuhtechnik in der Hilfsmittel-Produktgruppe 31 (Schuhe)
Die DAK hat auf Ihrer Internetseite http://www.dak.de/content/dakleistungserbringer/aktuell.html den folgenden Text veröffentlicht:
Zum 01.02.2009 hat die DAK mit dem Zentralverband Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) einen Vertag gemäß § 127 Abs. 2 a geschlossen. Dabei handelt es sich um einen Beitrittsvertrag auf Basis des bestehenden Vertrags der DAK mit der EGROH GmbH in der Produktgruppe 31. Der ZVOS hat damit die gesetzliche Möglichkeit eines Beitritts im Interesse der Innungsbetriebe, die bisher keine vertragliche Bindung an die DAK hatten, wahrgenommen. Dem Vertrag können alle Innungsmitglieder bundesweit ohne Zusatzkosten beitreten. Für die DAK bestand und besteht keine Veranlassung oder Rechtsgrundlage, neue Verträge von Grund auf neu zu verhandeln. Vielmehr kann die DAK auch anderen Verbünden oder Verbänden, die sich um einen „eigenen“ Vertrag bemühen, nur einen Beitritt zu einem der bestehenden Verträge anbieten. Die Verträge werden dann lediglich redaktionell angepasst. Kernpunkte, wie Preise oder Qualitätsvoraussetzungen, sind dagegen nicht verhandelbar. Die DAK hatte bereits im Dezember 2008 mit dem ZVOS vereinbart, Kostenvoranschläge auf der Basis des EGROH-Vertrags zu bearbeiten. Dies war ein Entgegenkommen der DAK, da auf der Basis des § 33 Abs. 6 sowie des § 12 SGB V, sowohl in der Fassung bis 31.12.2008 als auch in der Fassung ab 01.01.2009, eine Kürzung auf den niedrigsten Vertragspreis möglich ist. Die DAK hat damit gegenüber Nicht-Vertragspartnern für einen Übergangszeitraum die Bereitschaft signalisiert, die Verhandlungen mit Beitrittswilligen abzuwarten. Es besteht für dieses Entgegenkommen in absehbarer Zeit keine Veranlassung mehr, so dass dann für Nicht-Vertragspartner ausschließlich der niedrigste Vergleichspreis herangezogen werden wird. Mit dem Vertrag mit dem ZVOS haben wir die Grundlage für ein Vertragspartnerverhältnis mit allen geeigneten Betrieben der Orthopädie-Schuhtechnik geschaffen. Weitere Informationen zur DAK und zur Produktgruppe 31 (Schuhe) finden Sie unter:
http://www.dak.de/content/dakleistungserbringer/pg31ergebnis.html
http://www.dak-leistungserbringer.de
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 - Link zu unserem Fachorgan
 - www.handwerk.de
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